Darf man als Privatpilot mit seiner Lizenz (LAPL, PPL) Geld verdienen?
Leitfaden - Fliegen gegen Entgelt
Vorwort
Überblick
Flugbetriebliche Bestimmungen
Bei den flugbetrieblichen Bestimmungen sind die Vorgaben des EU-Rechts eindeutig. Jeder Flug bei dem
- Fluggäste, Fracht oder Post befördert werden und dabei
- ein Entgelt oder eine sonstige geldwerte Gegenleistung erhalten wird,
Das EU-Recht nennt allerdings u.a. zwei regelmäßige Ausnahmen:
- Kostenteilungsbasis: Jeder Flug von einer natürlichen Person mit max. 5 Passagieren, bei dem die direkten Flugkosten durch die Anzahl aller Insassen geteilt werden (der Pilot trägt also auch einen Anteil).
- Einführungsflüge: Das sind Flüge von kurzer Dauer (i.d.R. max. 45 min) von z.B. Flugschulen oder -vereinen zur Förderung des Flugsports oder der Gewinnung neuer Mitglieder. Der Flug muss am Tage stattfinden und der Pilot darf dabei keinen "Lohn" erhalten. Weiterhin ist wichtig, dass der Flugverein oder die Flugschule zwar grundsätzlich einen Gewinn mit diesem Flug machen darf, aber dieser im Verhältnis zur Gesamttätigkeit des Betriebs marginal ist. Das Hauptziel dieser Flüge bleibt also beim Thema Förderung und Gewinnung neuer Mitglieder. Sobald erkennbar wird, dass solche Flüge bewusst dazu eingesetzt werden, um einen Gewinn zu erzielen, wird ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis benötigt.
Die lizenzrechtlichen Bestimmungen kennen zunächst auch die beiden eben genannten regelmäßigen Ausnahmen. Darüber hinaus darf der Inhaber einer PPL mit seiner Berechtigung als Fluglehrer oder Prüfer einen Lohn erhalten. Für alle weiteren Tätigkeiten mit der Absicht der Gewinnerzielung wird eine kommerzielle Pilotenlizenz benötigt.
Weiterhin ergeben sich noch besondere Voraussetzungen für die fortlaufende Flugerfahrung aller Piloten, sowie spezielle Voraussetzungen für LAPL (A) / LAPL (H) Inhaber. Letztere dürfen max. 3 Passagiere transportieren und Inhaber einer LAPL (A) müssen nach Lizenzerhalt zunächst eine Flugerfahrung von 10h als PIC vorweisen. Bei der fortlaufenden Flugerfahrung gilt für alle Privatpiloten, dass sie mindestens 3 Starts, 3 Anflüge und 3 Landungen innerhalb der letzten 3 Monate auf dem Luftfahrzeugmuster oder der Klasse absolviert haben müssen, bevor sie mit Passagieren fliegen dürfen.
Versicherungen
Wenn alle Bestimmungen erfüllt sind und ein entsprechender Flug durchgeführt werden soll, lohnt sich noch ein Blick auf die vorgeschriebenen Versicherungen. Sowohl eine Halter-Haftpflichtversicherung (Schäden gegen Dritte verursacht durch das Luftfahrzeug) als auch eine Passagier-Haftpflichtversicherung (Verletzung der Passagiere) sollten vorliegen. Wer seiner Berechtigung als Fluglehrer oder Prüfer nachgeht, dem sei empfohlen zusätzlich noch eine Fluglehrer-/Prüfer-Haftpflichtversicherung abzuschließen (schützt z.B. gegen Ansprüche von Flugschülern bei Personenschäden) - diese ist jedoch im Gegensatz zu den anderen genannten nicht vorgeschrieben.
Fazit
Als LAPL / PPL Inhaber darfst du Flüge auf Kostenteilungsbasis anbieten, wie es bekanntermaßen bei Wingly häufig gemacht wird (analog zu BlablaCar im Autobereich). Außerdem darfst du, wenn du einen guten Draht zu einer Flugschule oder einem Flugverein hast, für diesen Betrieb sogenannte Einführungsflüge zur Mitgliedergewinnung (klassischer Weise der Schnupperflug) machen. Du darfst zwar dann dafür keinen Lohn bekommen, aber du musst für diesen Flug auch nichts bezahlen. Zu guter Letzt darfst du dann natürlich einen Lohn für deine Tätigkeit als Fluglehrer oder Prüfer bekommen, wenn du die entsprechende Berechtigung hast.